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Arbeitnehmerin am Schreibtisch im Büro
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer

Mehr Erstattung aus Ihrem Gehalt. Ohne dass Sie sich durch Formulare kämpfen.

Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung: Als Arbeitnehmer lassen Sie ohne Beratung schnell Geld liegen. Wir holen für Sie heraus, was Ihnen zusteht, reichen die Erklärung elektronisch ein und prüfen den Bescheid. Alles im Jahresbeitrag enthalten.

KI-generiertes Symbolbild
Werbungskosten & mehr

Das holen wir für Sie raus

Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Wer darüber liegt, bekommt mehr zurück. Und das ist häufiger der Fall, als viele denken.

01

Fahrtkosten zur Arbeit

Die Entfernungspauschale gibt es für jeden Arbeitstag, egal ob Auto, Bahn oder Fahrrad: 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke – seit 2026 ab dem ersten Kilometer. Bei längeren Wegen ist allein damit der Pauschbetrag schnell überschritten.

02

Homeoffice

Für jeden Tag, den Sie überwiegend zu Hause arbeiten, gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 €, maximal 1.260 € im Jahr. Ein eigenes Arbeitszimmer brauchen Sie dafür nicht. Wer eines hat und dort den Mittelpunkt seiner Tätigkeit, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten ansetzen.

03

Arbeitsmittel

Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachliteratur, typische Berufskleidung: Was Sie beruflich nutzen, ist absetzbar. Digitale Geräte und Software können im Jahr des Kaufs voll angesetzt werden, andere teurere Gegenstände werden über die Nutzungsdauer verteilt.

04

Fortbildung

Seminare, Lehrgänge, Zertifikate, ein berufsbegleitendes Studium: Kursgebühren, Fahrten, Übernachtung und Lernmaterial zählen als Werbungskosten. Auch wenn der Arbeitgeber nur einen Teil übernimmt, lohnt sich der Rest in der Erklärung.

05

Umzug und Zweitwohnung

Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, sind Transport, Maklerkosten für die Mietwohnung, doppelte Miete und eine Pauschale für sonstige Umzugskosten absetzbar. Bei einer Zweitwohnung am Arbeitsort kommen Miete, Familienheimfahrten und in den ersten drei Monaten Verpflegungsmehraufwand hinzu.

06

Familie und Haushalt

Kinderbetreuungskosten für Kita, Tagesmutter oder Hort mindern als Sonderausgaben Ihre Steuer. Handwerker im eigenen Haushalt, Reinigungskraft oder Gartenpflege bringen 20 % der Arbeitskosten direkt als Abzug von der Steuerschuld.

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller der Bescheid. Für Arbeitnehmer sind das in der Regel:

  • Lohnsteuerbescheinigung(en) des Jahres
  • Angaben zum Arbeitsweg: Adresse der Arbeitsstätte, Arbeitstage, ggf. Homeoffice-Tage
  • Belege für Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur, Bewerbungen
  • Nachweise zu Umzug, Zweitwohnung oder Dienstreisen
  • Bescheinigungen zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Riester-/Rürup-Beiträgen
  • Spendenquittungen, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen
  • Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen (inkl. Zahlungsnachweis)
  • Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Kindergeldnachweis
  • Krankheitskosten, Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz
  • Letzter Steuerbescheid und ggf. Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld)

So läuft es ab

Nach dem Beitritt besprechen wir Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Unterlagen wirklich nötig sind. Sie reichen alles persönlich, per Post oder digital über die Online-Steuerakte ein. Wir erstellen die Einkommensteuererklärung, nennen Ihnen vorab das voraussichtliche Ergebnis und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe elektronisch an das Finanzamt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Und danach

Wir prüfen den Steuerbescheid Zeile für Zeile. Weicht das Finanzamt ab, legen wir Einspruch ein und vertreten Sie, wenn nötig auch vor dem Finanzgericht. Rückfragen des Finanzamts beantworten wir für Sie. Das Ganze ist im Jahresbeitrag enthalten, ohne Zusatzkosten.

FAQ

Häufige Fragen von Arbeitnehmern

Kurz beantwortet. Für Ihren konkreten Fall sprechen wir persönlich.

Nicht immer, aber oft: Pflicht besteht zum Beispiel bei Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor, bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld über der Grenze, bei eingetragenen Freibeträgen oder Nebeneinkünften über 410 €. Und auch ohne Pflicht lohnt sich die freiwillige Abgabe fast immer, denn dann gibt es Geld zurück.

Beratungsbefugnis

Passt die Mitgliedschaft zu Ihnen?

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nach § 4 StBerG beraten, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Versorgungsbezügen haben. Zusätzliche Einnahmen aus Vermietung, Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften sind seit 2026 ohne Betragsgrenze möglich – solange Sie keine gewerblichen, selbstständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte erzielen und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ausführen.

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • Arbeitnehmer, Auszubildender, Beamter, Rentner oder Pensionär sind
  • Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten haben
  • nebenbei vermieten oder Kapitalerträge haben – seit 2026 ohne Betragsgrenze
  • keine gewerblichen, selbstständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze haben

Nicht sicher? Wir klären das vor dem Beitritt in wenigen Minuten.

Dieses Jahr die Steuererklärung einfach abgeben. An uns.

Mitglied werden, Unterlagen einreichen, Erstattung bekommen. Alles im Jahresbeitrag, keine versteckten Kosten.

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