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Beratungsgespräch beim ADL Lohnsteuerhilfeverein in Köln
Leistungen

Alles rund um Ihre Einkommensteuer. Ein Beitrag.

Von der Analyse über die Erklärung bis zur Klage vor dem Finanzgericht: Als Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Beamte im Rahmen des § 4 StBerG – vollständig im Mitgliedsbeitrag enthalten.

KI-generiertes Symbolbild
Sechs Kernleistungen

Wir beraten. Wir erstellen. Wir kämpfen.

Sechs Leistungen, ein Beitrag. Ohne Stundensätze, ohne Zusatzrechnungen, ohne Kleingedrucktes.

01

Beraten

Wir analysieren Ihre Steuersituation und sagen Ihnen konkret, welche Ausgaben Sie absetzen können, welche Freibeträge Ihnen zustehen und welche Belege wir dafür brauchen – vor der Erklärung, nicht danach.

02

Erstellen

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung vollständig, inklusive Ergebnisprognose. Sie sehen vorab, was am Ende herauskommt, und reichen erst dann ein.

03

Sprechen

Den Schriftverkehr mit dem Finanzamt übernehmen wir. Rückfragen, Nachforderungen von Belegen, Fristverlängerungen – Sie müssen nicht selbst antworten.

04

Prüfen

Jeden Steuerbescheid gleichen wir Zeile für Zeile mit unserer Prognose ab. Abweichungen erkennen wir, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

05

Beantragen

Lohnsteuerermäßigung, Freibeträge, Zulagen: Wir stellen die Anträge, die Ihnen im Rahmen unserer Beratungsbefugnis zustehen – damit Sie das Geld nicht erst ein Jahr später sehen.

06

Durchsetzen

Weicht das Finanzamt von unserer Auffassung ab, legen wir Einspruch ein. Bleibt es dabei, vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht. Ohne Zusatzkosten.

Vor der Erklärung

Wir starten mit Ihrer Situation, nicht mit einem Formular.

  • Analyse Ihrer Steuersituation: Was ist absetzbar, was fehlt, was lohnt sich?
  • Individuelle Belege-Checkliste, damit Sie nur einmal sammeln müssen
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und Eintragung von Freibeträgen, damit monatlich mehr Netto bleibt

Die Erklärung

  • Vollständige Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Ergebnisprognose: Sie wissen vor der Abgabe, was herauskommt
  • Elektronische Einreichung beim Finanzamt
  • Fristen im Blick – als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins gilt für Sie die verlängerte Abgabefrist
  • Bearbeitung in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach vollständigen Unterlagen

Nach dem Bescheid

  • Prüfung des Steuerbescheids gegen unsere Prognose
  • Einspruch innerhalb eines Monats, wenn das Finanzamt abweicht
  • Klage vor dem Finanzgericht, wenn es nötig wird – ohne Zusatzkosten
  • Schriftverkehr und Rückfragen mit dem Finanzamt übernehmen wir

Ganzjährig

Das Leben ändert sich, Ihre Steuer auch. Wir beraten Sie das ganze Jahr:

  • Jobwechsel, Abfindung oder Arbeitslosigkeit
  • Heirat, Trennung, Steuerklassenwahl
  • Geburt eines Kindes, Kindergeld- und Freibetragsfragen
  • Renteneintritt und Rentenbesteuerung
  • Umzug, doppelte Haushaltsführung, Pendeln
  • Homeoffice und Arbeitsmittel
Ehrlich gesagt

Was wir nicht dürfen.

Unsere Beratungsbefugnis ist gesetzlich begrenzt (§ 4 StBerG). Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Grund, warum wir so günstig sind. Prüfen Sie vor dem Beitritt, ob Sie zu uns passen.

Unsere Empfehlung

In diesen Fällen empfehlen wir eine Steuerkanzlei. Sie ist für diese Einkunftsarten zugelassen und kann Sie vollständig vertreten.

Wer ein Gewerbe betreibt, freiberuflich tätig ist oder nebenberuflich selbstständig arbeitet, darf von uns nicht beraten werden – auch nicht, wenn die Selbstständigkeit nur ein kleiner Nebenverdienst ist. Das gilt für das gesamte Jahr, in dem solche Einkünfte anfallen.

Dieses Jahr die Steuererklärung einfach abgeben. An uns.

Ein Jahresbeitrag, alle Leistungen. Mitglied werden dauert fünf Minuten – den Rest übernehmen wir.

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