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Claudius-Dornier-Straße 5 b
50829 Köln
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Die drei Fragen, die uns am häufigsten erreichen – kurz beantwortet.

Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Beamte. Einnahmen aus Vermietung, Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften sind zusätzlich möglich – seit 2026 ohne Betragsgrenze. Nicht beraten dürfen wir bei gewerblichen, selbstständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Einkünften sowie bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen (§ 4 StBerG).