Diese Einkünfte dürfen wir nicht bearbeiten
Sobald eine der folgenden Einkunftsarten vorliegt, endet unsere Befugnis für die gesamte Steuererklärung, auch wenn der Betrag klein ist:
- Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit, zum Beispiel Honorare, Nachhilfe auf eigene Rechnung, Autoren- oder Beratungstätigkeit
- Gewerbliche Einkünfte, etwa aus Handel, Online-Verkauf mit Gewinnabsicht, Photovoltaikanlagen außerhalb der Steuerbefreiung oder gewerblicher Vermietung
- Land- und Forstwirtschaft
- Umsatzsteuerpflichtige Umsätze jeder Art