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Zielgruppen

Für wen wir da sind – und für wen nicht

Als Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Beamte, auch mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Das Gesetz zieht klare Grenzen. Hier sehen Sie auf einen Blick, ob Sie zu uns passen.

Wen wir beraten

Fünf Gruppen, ein Beitrag, alles inklusive

Wählen Sie Ihre Situation. Auf jeder Seite finden Sie typische Absetzposten, die Unterlagen-Checkliste und Antworten auf häufige Fragen.

Diese Einkünfte dürfen wir nicht bearbeiten

Sobald eine der folgenden Einkunftsarten vorliegt, endet unsere Befugnis für die gesamte Steuererklärung, auch wenn der Betrag klein ist:

  • Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit, zum Beispiel Honorare, Nachhilfe auf eigene Rechnung, Autoren- oder Beratungstätigkeit
  • Gewerbliche Einkünfte, etwa aus Handel, Online-Verkauf mit Gewinnabsicht, Photovoltaikanlagen außerhalb der Steuerbefreiung oder gewerblicher Vermietung
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Umsatzsteuerpflichtige Umsätze jeder Art

Was unproblematisch ist

Ein pauschal versteuerter Minijob, steuerfreie Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschalen im gesetzlichen Rahmen, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld, Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer und private Vermietung. Auch Riester, Rürup, Unterhalt und Kindergeldfragen gehören zu unserem Alltag.

Unsere Empfehlung, wenn es nicht passt

Wenden Sie sich an eine Steuerkanzlei. Steuerberater dürfen alle Einkunftsarten bearbeiten und sind bei gewerblichen oder selbstständigen Einkünften der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie Sie fallen, rufen Sie uns an. Die Einordnung dauert wenige Minuten und kostet nichts.

Dieses Jahr die Steuererklärung einfach abgeben. An uns.

Sie passen zu uns? Dann werden Sie Mitglied. Unsicher? Ein kurzer Anruf reicht.

KI-generiertes Symbolbild