Wann ist der Beitrag fällig?
Der Jahresbeitrag ist jährlich am 2. Januar fällig. Im Jahr Ihres Beitritts wird er zusammen mit der einmaligen Aufnahmegebühr 14 Tage nach dem Beitritt fällig.
Der Jahresbeitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen – nicht nach dem Aufwand. Wer weniger verdient, zahlt weniger. Steuererklärung, Bescheidprüfung, Einspruch und Klage sind immer enthalten.
Maßgeblich ist die Summe Ihrer steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen im Jahr. Ehepartner werden gemeinsam eingestuft.
| Jährliche Einnahmen | Jahresbeitrag |
|---|---|
| bis 10.000 € | 87,20 € |
| bis 20.000 € | 120,32 € |
| bis 30.000 € | 153,43 € |
| bis 40.000 € | 186,54 € |
| bis 50.000 € | 219,66 € |
| je weitere 10.000 € | + 15,46 € |
| Aufnahmegebühr, einmalig | 18,50 € |
Gezählt werden alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen eines Jahres – zum Beispiel Bruttoarbeitslohn, Renten, Pensionen, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld sowie Einnahmen aus Vermietung und Kapitalvermögen. Bei Zusammenveranlagung zählen die Einnahmen beider Ehepartner zusammen; es fällt nur ein Beitrag an.
28.000 € Einnahmen
Stufe bis 30.000 €
153,43 €pro Jahr
62.000 € gemeinsame Einnahmen
Stufe bis 50.000 €: 219,66 € + 2 × 15,46 € für zwei weitere angefangene 10.000 €
250,58 €pro Jahr
15.000 € Einnahmen
Stufe bis 20.000 €
120,32 €pro Jahr
Alle Beträge sind Jahresbeiträge. Zusätzlich fällt beim Beitritt einmalig die Aufnahmegebühr von 18,50 € an. Weitere Kosten entstehen nicht.
Der Jahresbeitrag ist jährlich am 2. Januar fällig. Im Jahr Ihres Beitritts wird er zusammen mit der einmaligen Aufnahmegebühr 14 Tage nach dem Beitritt fällig.
Per SEPA-Lastschrift. Das Lastschriftmandat erhalten Sie zusammen mit der Beitrittserklärung. Sie müssen an keine Überweisung denken und keine Rechnung prüfen.
Sie können auch für zurückliegende Jahre Mitglied werden – etwa wenn Sie Steuererklärungen nachholen wollen. Der Mitgliedsbeitrag wird dann auch für den zurückliegenden Zeitraum erhoben, für den wir Sie beraten.
Die Mitgliedschaft läuft jährlich weiter, damit wir Sie ganzjährig beraten können. Fristen und Form der Kündigung regeln unsere Satzung und Beitragsordnung – beide erhalten Sie auf Anfrage jederzeit von uns.
Nicht dabei, was Sie wissen wollen? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir antworten konkret.
Alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen eines Jahres: Bruttoarbeitslohn, Renten und Pensionen, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld sowie Einnahmen aus Vermietung und Kapitalvermögen. Es zählen die Einnahmen, nicht das zu versteuernde Einkommen.
Ein Jahresbeitrag, alle Leistungen. Mitglied werden dauert fünf Minuten – den Rest übernehmen wir.