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Rentnerpaar prüft entspannt seine Unterlagen
Mitgliedsbeitrag

Ein Beitrag. Alles drin. Sozial gestaffelt.

Der Jahresbeitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen – nicht nach dem Aufwand. Wer weniger verdient, zahlt weniger. Steuererklärung, Bescheidprüfung, Einspruch und Klage sind immer enthalten.

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Beitragsstaffel

So viel kostet Ihre Mitgliedschaft im Jahr.

Maßgeblich ist die Summe Ihrer steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen im Jahr. Ehepartner werden gemeinsam eingestuft.

Jährliche EinnahmenJahresbeitrag
bis 10.000 €87,20 €
bis 20.000 €120,32 €
bis 30.000 €153,43 €
bis 40.000 €186,54 €
bis 50.000 €219,66 €
je weitere 10.000 €+ 15,46 €
Aufnahmegebühr, einmalig18,50 €

Bemessungsgrundlage

Gezählt werden alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen eines Jahres – zum Beispiel Bruttoarbeitslohn, Renten, Pensionen, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld sowie Einnahmen aus Vermietung und Kapitalvermögen. Bei Zusammenveranlagung zählen die Einnahmen beider Ehepartner zusammen; es fällt nur ein Beitrag an.

Drei Rechenbeispiele

Angestellte, alleinstehend

28.000 € Einnahmen

Stufe bis 30.000 €

153,43 €pro Jahr

Ehepaar, zusammen veranlagt

62.000 € gemeinsame Einnahmen

Stufe bis 50.000 €: 219,66 € + 2 × 15,46 € für zwei weitere angefangene 10.000 €

250,58 €pro Jahr

Rentnerin

15.000 € Einnahmen

Stufe bis 20.000 €

120,32 €pro Jahr

Alle Beträge sind Jahresbeiträge. Zusätzlich fällt beim Beitritt einmalig die Aufnahmegebühr von 18,50 € an. Weitere Kosten entstehen nicht.

Wann ist der Beitrag fällig?

Der Jahresbeitrag ist jährlich am 2. Januar fällig. Im Jahr Ihres Beitritts wird er zusammen mit der einmaligen Aufnahmegebühr 14 Tage nach dem Beitritt fällig.

Wie wird gezahlt?

Per SEPA-Lastschrift. Das Lastschriftmandat erhalten Sie zusammen mit der Beitrittserklärung. Sie müssen an keine Überweisung denken und keine Rechnung prüfen.

Rückwirkender Beitritt

Sie können auch für zurückliegende Jahre Mitglied werden – etwa wenn Sie Steuererklärungen nachholen wollen. Der Mitgliedsbeitrag wird dann auch für den zurückliegenden Zeitraum erhoben, für den wir Sie beraten.

Kündigung

Die Mitgliedschaft läuft jährlich weiter, damit wir Sie ganzjährig beraten können. Fristen und Form der Kündigung regeln unsere Satzung und Beitragsordnung – beide erhalten Sie auf Anfrage jederzeit von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Beitrag

Nicht dabei, was Sie wissen wollen? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir antworten konkret.

Alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen eines Jahres: Bruttoarbeitslohn, Renten und Pensionen, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld sowie Einnahmen aus Vermietung und Kapitalvermögen. Es zählen die Einnahmen, nicht das zu versteuernde Einkommen.

Dieses Jahr die Steuererklärung einfach abgeben. An uns.

Ein Jahresbeitrag, alle Leistungen. Mitglied werden dauert fünf Minuten – den Rest übernehmen wir.

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