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Lehrerin im Klassenraum
Lohnsteuerhilfe für Beamte und Lehrer

Arbeitszimmer, Fachbücher, Beihilfe: Ihre Steuererklärung verdient Fachwissen.

Beamte und Lehrer haben eigene Regeln: private Krankenversicherung statt gesetzlicher, Beihilfe, Arbeitszimmer zu Hause, Klassenfahrten, Versorgungsbezüge. Wir kennen sie und holen für Sie heraus, was Ihnen zusteht. Erstellung, Einreichung und Bescheidprüfung im Jahresbeitrag.

KI-generiertes Symbolbild
Typische Absetzposten

Das holen wir für Sie raus

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ist bei Lehrern und vielen Beamten schnell überschritten. Ab da zählt jeder Beleg.

01

Arbeitszimmer und Homeoffice

Lehrer bereiten Unterricht meist zu Hause vor, weil die Schule keinen eigenen Arbeitsplatz stellt. Ein separates Arbeitszimmer ist dann mit den anteiligen Raumkosten absetzbar. Ohne eigenes Zimmer greift die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr, auch für Tage, an denen Sie zusätzlich in der Schule waren.

02

Arbeitsmittel

Laptop, Tablet, Drucker, Fachbücher, Unterrichtsmaterial, Software, Schreibtisch und Bürostuhl: Alles, was Sie beruflich nutzen, zählt. Digitale Geräte können sofort im Kaufjahr abgesetzt werden, bei gemischter Nutzung anteilig.

03

Fortbildung

Lehrgänge, Fachtagungen, Zusatzqualifikationen, Referendariats- oder Aufstiegsfortbildungen: Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand sind Werbungskosten, auch wenn der Dienstherr keinen Zuschuss zahlt.

04

Beihilfe und private Krankenversicherung

Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind in Höhe der Basisabsicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Wir trennen Basis- und Wahlleistungsanteile korrekt und berücksichtigen die Beiträge für mitversicherte Kinder.

05

Fahrten, Klassenfahrten, Exkursionen

Für den Weg zur Schule oder Dienststelle gilt die Entfernungspauschale: 0,38 € je Kilometer – seit 2026 ab dem ersten Kilometer. Bei Klassenfahrten, Wandertagen und Exkursionen können nicht erstattete Kosten und Verpflegungsmehraufwand als Reisekosten angesetzt werden.

06

Versorgungsbezüge im Ruhestand

Pensionen werden wie Arbeitslohn besteuert, mit Versorgungsfreibetrag und Zuschlag, die vom Jahr des Ruhestandsbeginns abhängen. Wir prüfen den Ansatz und sorgen dafür, dass Krankheitskosten, Beihilfe-Eigenanteile und Haushaltshilfen berücksichtigt werden.

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

Für Beamte und Lehrer sind das in der Regel:

  • Bezügemitteilungen bzw. Lohnsteuerbescheinigung des Jahres (bei Pensionären: Versorgungsbezüge)
  • Beitragsbescheinigung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung mit Aufteilung Basis-/Wahlleistungen
  • Beihilfebescheide und selbst getragene Krankheitskosten
  • Angaben zum Arbeitsweg, Arbeitstage, Homeoffice-Tage; bei Arbeitszimmer: Wohnfläche, Zimmergröße, Miete oder Hauskosten, Nebenkosten
  • Belege für Arbeitsmittel, Fachliteratur, Software, Unterrichtsmaterial
  • Nachweise zu Fortbildungen, Klassenfahrten, Dienstreisen inkl. Erstattungen
  • Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Dienstunfähigkeit, Riester/Rürup, Lebensversicherung)
  • Spendenquittungen, Kirchensteuer, Gewerkschafts- oder Verbandsbeitrag
  • Kinderbetreuung, Schulgeld, Kindergeldnachweis; ggf. Elterngeldbescheid
  • Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen (inkl. Überweisungsnachweis)
  • Letzter Steuerbescheid

So läuft es ab

Nach dem Beitritt besprechen wir Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Unterlagen wirklich nötig sind. Sie reichen alles persönlich, per Post oder digital über die Online-Steuerakte ein. Wir erstellen die Einkommensteuererklärung, nennen Ihnen vorab das voraussichtliche Ergebnis und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe elektronisch an das Finanzamt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Und danach

Wir prüfen den Steuerbescheid, legen bei Abweichungen Einspruch ein und vertreten Sie, wenn nötig auch vor dem Finanzgericht. Auf Wunsch beantragen wir einen Lohnsteuerfreibetrag, damit Ihre Werbungskosten schon im laufenden Jahr Ihre Bezüge erhöhen. Alles im Jahresbeitrag enthalten.

FAQ

Häufige Fragen von Beamten und Lehrern

Kurz beantwortet. Für Ihren konkreten Fall sprechen wir persönlich.

Ja, wenn es ein abgeschlossener Raum ist, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, und Ihnen in der Schule kein eigener Arbeitsplatz für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung steht. Liegt der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit dagegen in der Schule, wird der Abzug begrenzt. Alternativ oder zusätzlich kommt die Homeoffice-Pauschale in Betracht. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.

Beratungsbefugnis

Passt die Mitgliedschaft zu Ihnen?

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nach § 4 StBerG beraten, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Versorgungsbezügen oder Renten haben. Dazu dürfen Einnahmen aus Vermietung, Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte kommen, seit 2026 ohne Betragsgrenze.

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • Beamter, Richter, Soldat, Lehrer oder Angestellter im öffentlichen Dienst sind, aktiv oder im Ruhestand
  • Referendar, Anwärter oder in Elternzeit bzw. Teilzeit sind
  • nebenbei vermieten oder Kapitalerträge haben – seit 2026 ohne Betragsgrenze
  • keine selbstständigen Nebentätigkeiten wie Nachhilfe auf Honorarbasis, Autorentätigkeit oder Gutachten haben

Nicht sicher? Wir klären das vor dem Beitritt in wenigen Minuten.

Dieses Jahr die Steuererklärung einfach abgeben. An uns.

Mitglied werden, Unterlagen einreichen, Erstattung bekommen. Alles im Jahresbeitrag, keine versteckten Kosten.

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