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Polizist in Uniform
Lohnsteuerhilfe für Polizei und Bundeswehr

Schichtdienst, Versetzung, Einsatz: Wir holen zurück, was Ihnen zusteht.

Wer bei Polizei, Bundespolizei, Zoll oder Bundeswehr dient, hat besondere Kosten und besondere steuerfreie Bezüge. Beides muss in der Steuererklärung richtig stehen. Wir kennen die Details, erstellen Ihre Erklärung und prüfen den Bescheid. Alles im Jahresbeitrag.

KI-generiertes Symbolbild
Typische Absetzposten

Das holen wir für Sie raus

Uniform, Schichtdienst, Pendeln zur Dienststelle, Versetzungen: Bei Polizei und Bundeswehr liegen die Werbungskosten fast immer über dem Pauschbetrag von 1.230 €.

01

Uniform und Dienstkleidung

Uniform ist typische Berufskleidung. Selbst gekaufte Teile, Dienstschuhe, Ausrüstung und vor allem die Reinigung zu Hause sind absetzbar. Für das Waschen in der eigenen Maschine lassen sich die Kosten pauschal nach anerkannten Erfahrungswerten pro Waschgang berechnen.

02

Schichtzulagen richtig behandeln

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerfrei. Wir prüfen, ob sie auf Ihrer Bezügemitteilung korrekt getrennt ausgewiesen sind und ob steuerfreie Bezüge versehentlich in den steuerpflichtigen Lohn gerutscht sind.

03

Fahrten zur Dienststelle

Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale: 0,38 € je Kilometer – seit 2026 ab dem ersten Kilometer. Fahrten zu Lehrgängen, Sondereinsätzen oder anderen Standorten sind dagegen Reisekosten mit Hin- und Rückweg plus Verpflegungsmehraufwand.

04

Versetzung, Umzug, Zweitwohnung

Eine dienstlich veranlasste Versetzung macht Umzugskosten absetzbar, soweit sie nicht über Umzugskostenvergütung erstattet werden. Bleibt die Familie am Heimatort, sind Unterkunft am Dienstort, wöchentliche Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate als doppelte Haushaltsführung ansetzbar. Das gilt auch für die Kasernenunterkunft.

05

Auslandseinsatz

Der Auslandsverwendungszuschlag und vergleichbare Einsatzbezüge sind steuerfrei. Trotzdem hat der Einsatz Folgen für die Erklärung, etwa bei Familienheimfahrten, Unterkunft und den Werbungskosten, die trotz steuerfreier Bezüge abziehbar bleiben. Wir sortieren das für Sie.

06

Fortbildung und Dienstsport

Lehrgänge, Fachliteratur, Prüfungsvorbereitung und Fahrten dazu sind Werbungskosten. Beim Sport sind wir ehrlich: Fitnessstudio und Sportausrüstung erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an, auch wenn Sie dienstlich fit sein müssen. Absetzbar sind nur eng dienstbezogene Kosten, etwa vorgeschriebene Sportprüfungen oder spezielle Ausrüstung für Spezialeinheiten.

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

Für Polizei, Zoll und Bundeswehr sind das in der Regel:

  • Bezügemitteilungen bzw. Lohnsteuerbescheinigung des Jahres, inkl. Ausweis steuerfreier Zuschläge
  • Dienstplan oder Aufstellung der Schichten, Arbeitstage und Dienstreisen
  • Angaben zur Dienststelle (Adresse, Entfernung) und zu Abordnungen, Lehrgängen, Einsätzen
  • Belege für Dienstkleidung, Ausrüstung, Reinigung, Arbeitsmittel, Fachliteratur
  • Versetzungsverfügung, Umzugsrechnungen, Bescheid über Umzugskostenvergütung
  • Bei Zweitwohnung oder Kaserne: Mietvertrag bzw. Unterkunftskosten, Nachweise der Familienheimfahrten
  • Bei Auslandseinsatz: Einsatzzeitraum und Bezügeaufstellung
  • Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung (privat oder gesetzlich), Beihilfebescheide
  • Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Dienstunfähigkeit, Riester/Rürup), Gewerkschafts- oder Verbandsbeitrag
  • Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Handwerkerrechnungen
  • Letzter Steuerbescheid

So läuft es ab

Nach dem Beitritt besprechen wir Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Unterlagen wirklich nötig sind. Sie reichen alles digital über die Online-Steuerakte, per Post oder persönlich ein. Wir erstellen die Einkommensteuererklärung, nennen Ihnen vorab das voraussichtliche Ergebnis und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe elektronisch an das Finanzamt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Und danach

Wir prüfen den Steuerbescheid, legen bei Abweichungen Einspruch ein und vertreten Sie, wenn nötig auch vor dem Finanzgericht. Bei dauerhaft hohen Werbungskosten beantragen wir einen Lohnsteuerfreibetrag, damit monatlich mehr Netto bleibt. Alles im Jahresbeitrag enthalten.

FAQ

Häufige Fragen aus Polizei und Bundeswehr

Kurz beantwortet. Für Ihren konkreten Fall sprechen wir persönlich.

Wenn Sie am Heimatort einen eigenen Hausstand haben und sich an dessen Kosten beteiligen, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor: Unterkunftskosten am Dienstort, eine Familienheimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale und in den ersten drei Monaten Verpflegungsmehraufwand. Wer noch bei den Eltern wohnt, erfüllt die Voraussetzung häufig nicht. Wir prüfen das genau.

Beratungsbefugnis

Passt die Mitgliedschaft zu Ihnen?

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nach § 4 StBerG beraten, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Versorgungsbezügen oder Renten haben. Dazu dürfen Einnahmen aus Vermietung, Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte kommen, seit 2026 ohne Betragsgrenze.

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • Polizeibeamter, Bundespolizist, Zollbeamter, Soldat, Zeitsoldat oder Anwärter sind, aktiv oder im Ruhestand
  • steuerfreie Zuschläge, Auslandsverwendungszuschlag oder Umzugskostenvergütung erhalten haben
  • nebenbei vermieten oder Kapitalerträge haben – seit 2026 ohne Betragsgrenze
  • keine gewerblichen oder selbstständigen Nebentätigkeiten haben, etwa als Sicherheitsdienstleister oder Trainer auf Honorarbasis

Nicht sicher? Wir klären das vor dem Beitritt in wenigen Minuten.

Dieses Jahr die Steuererklärung einfach abgeben. An uns.

Mitglied werden, Unterlagen einreichen, Erstattung bekommen. Alles im Jahresbeitrag, keine versteckten Kosten.

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