So funktioniert die Entfernungspauschale
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhalten Sie pro Arbeitstag eine Pauschale je Entfernungskilometer – also für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückweg:
- 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.
Seit 2026 gilt dieser Satz einheitlich; die frühere Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21.) ist entfallen. Ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad, Bus und Bahn oder zu Fuß unterwegs sind, ist unerheblich. Beispiel: 35 Kilometer Entfernung an 220 Arbeitstagen ergeben 35 x 0,38 Euro, also 13,30 Euro pro Tag – im Jahr 2.926 Euro Werbungskosten.