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Steuertipp

Fahrtkosten und Entfernungspauschale richtig nutzen

Der Weg zur Arbeit ist für die meisten Arbeitnehmer der größte Werbungskostenposten. Wir zeigen, wie die Entfernungspauschale funktioniert, welche Fehler Geld kosten und was für Dienstreisen und das Deutschlandticket gilt.

So funktioniert die Entfernungspauschale

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhalten Sie pro Arbeitstag eine Pauschale je Entfernungskilometer – also für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückweg:

  • 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.

Seit 2026 gilt dieser Satz einheitlich; die frühere Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21.) ist entfallen. Ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad, Bus und Bahn oder zu Fuß unterwegs sind, ist unerheblich. Beispiel: 35 Kilometer Entfernung an 220 Arbeitstagen ergeben 35 x 0,38 Euro, also 13,30 Euro pro Tag – im Jahr 2.926 Euro Werbungskosten.

Kürzeste Straßenverbindung – mit Ausnahme

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel. Eine längere Strecke dürfen Sie ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen – zum Beispiel, weil Sie so den Stau in der Innenstadt umfahren und deutlich Zeit sparen. Angefangene Kilometer werden abgerundet.

Arbeitstage richtig zählen, Homeoffice-Tage abziehen

Die Pauschale gibt es nur für Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Urlaub, Krankheit, Feiertage und Homeoffice-Tage fallen heraus. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren viele Finanzämter ohne Nachweis rund 220 bis 230 Tage – wer Homeoffice-Tage geltend macht, muss die Fahrttage entsprechend kürzen. Für die Homeoffice-Tage gibt es dafür die Tagespauschale von 6 Euro.

Die Zahl der Arbeitstage sollte plausibel sein: Das Finanzamt gleicht sie mit den Homeoffice-Tagen und den Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung ab.

Höchstbetrag, Ticketkosten und Mobilitätsprämie

Wer nicht mit dem eigenen Pkw fährt, kann die Entfernungspauschale bis höchstens 4.500 Euro im Jahr ansetzen. Sind Ihre tatsächlichen Kosten für Bus und Bahn höher als die Pauschale, dürfen Sie stattdessen die Ticketkosten geltend machen – mit Belegen.

Geringverdiener, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und bei denen sich die Entfernungspauschale steuerlich nicht voll auswirkt, können bei längerem Arbeitsweg stattdessen eine Mobilitätsprämie beantragen. Der Antrag läuft über die Steuererklärung – wir prüfen, ob sie für Sie in Frage kommt.

Pendeln oder Dienstreise? Ein wichtiger Unterschied

Die Entfernungspauschale gilt nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte – dem Ort, dem Sie dauerhaft zugeordnet sind. Alle anderen beruflichen Fahrten sind Auswärtstätigkeiten und werden deutlich günstiger behandelt:

  • Fahrtkosten mit 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) oder die tatsächlichen Ticketkosten,
  • Verpflegungsmehraufwand bei mehr als acht Stunden Abwesenheit,
  • Übernachtungskosten.

Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat – etwa auf Baustellen, im Außendienst oder als Monteur – ist häufig durchgehend auswärts tätig. Erstattet der Arbeitgeber steuerfrei, mindert das den Abzug entsprechend.

Deutschlandticket und Arbeitgeberzuschuss

Das Deutschlandticket ist als Werbungskosten nur abziehbar, wenn Sie nachweisen, dass Sie es für den Arbeitsweg nutzen – und nur, soweit die Ticketkosten die Entfernungspauschale übersteigen. In den meisten Fällen ist die Pauschale höher, sodass das Ticket steuerlich nichts zusätzlich bringt.

Interessanter ist der Arbeitgeber: Übernimmt er das Ticket ganz oder teilweise zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, ist der Zuschuss steuerfrei. Im Gegenzug wird Ihre Entfernungspauschale um den steuerfreien Betrag gekürzt. Der Zuschuss steht in der Lohnsteuerbescheinigung – wir berücksichtigen ihn automatisch.

Unfall, Fähre, Fahrgemeinschaft: Sonderfälle

Unfallkosten auf dem Arbeitsweg können zusätzlich zur Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Fähr- und Flugkosten setzen Sie mit den tatsächlichen Kosten an; für diese Teilstrecken gibt es keine Kilometerpauschale. Bei Fahrgemeinschaften erhält jeder Teilnehmer die volle Pauschale für seine eigene Entfernung – auch wer nur mitfährt.

Was wir für Sie übernehmen

Wir ermitteln die richtige Entfernung, plausibilisieren die Arbeitstage, rechnen Homeoffice-Tage und Arbeitgeberzuschüsse gegen und prüfen Dienstreisen und Mobilitätsprämie. Den Steuerbescheid kontrollieren wir anschließend für Sie.

Hinweis: Die Beratung ist Mitgliedern im Rahmen des § 4 StBerG vorbehalten – also Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären und Beamten ohne gewerbliche oder selbstständige Einkünfte. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu Fahrtkosten

Die Fragen, die uns Mitglieder zum Thema am häufigsten stellen.

Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Auch Fußgänger und Radfahrer erhalten sie – allerdings begrenzt auf 4.500 Euro im Jahr, wenn kein eigener Pkw genutzt wird.

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