Die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag
Für jeden Kalendertag, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausüben und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, können Sie 6 Euro als Werbungskosten ansetzen – höchstens 1.260 Euro im Jahr, also für maximal 210 Tage. Ein abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht nötig; der Küchentisch genügt.
Wichtig: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich erst aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Für Homeoffice-Tage entfällt in der Regel die Entfernungspauschale – beides am selben Tag geht nur, wenn Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.