Wann ist die Steuererklärung Pflicht?
Rentner sind zur Abgabe verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet. Dabei zählt nicht die Bruttorente, sondern nur der steuerpflichtige Teil – nach Abzug von Werbungskosten und vor Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angehoben; bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt er doppelt.
Unabhängig davon besteht eine Pflicht, wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert oder wenn Sie neben der Rente zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung, eine Betriebsrente mit Lohnsteuerabzug oder Arbeitslohn aus einem Nebenjob beziehen und bestimmte Grenzen überschreiten.